Herd Empfehlungsprogramm AGBs

Den folgenden Regelungen nach wird die Herd AON Gmbh (weiters Herd genannt) Ihnen eine Provision bezahlen, wenn Sie den anschließenden Paragraphen nach ein passender Vermittler für jede Vermittlung eines qualifizierten Mitglieds sind, welches einen Mitgliedsvertrag mit Herd abschließt. Um an diesem Programm teilzunehmen, müssen Sie diese Regelungen akzeptieren.

A. passende Vermittler 

Um am Empfehlungsprogramm von Herd teilzunehmen, müssen Sie eine aktive Mitgliedschaft der Kategorie Produktion oder Community bei Herd Open Kitchen haben. 

B. Qualifizierte Empfehlung

Vermittler sind berechtigt eine Provision von Herd zu erhalten, wenn Sie Kunden an Herd empfehlen und diese, während der Zeit in der qualifizierte Mitgliedschaftsverträge mit diesem Kunden abgeschlossen werden, aktiv vertreten (wie nachfolgend beschrieben). Wenn ein Vermittler einen Kunden durch den unten beschriebenen Prozess empfiehlt, dann wird dieser Kunde ein “vorgestellter Kunde”. Damit aus diesem “vorgestellten Kunden” ein Kunde wird, der den Vermittler dazu qualifiziert eine Provision zu erhalten, müssen folgende Punkte zutreffen:

  • Der vorgestellte Kunde muss einen der folgenden Mitgliedschaftsverträg mit Herd abschließen:
    • New Kid on the Herd
    • Go Pro
    • Teilzeit
    • Vollzeit
    • All In
  • Der Vertragsabschluss darf nicht länger als 3 Monate nach dem letzten Kontakt mit dem Herd Verkaufsteam her sein.
  • Der vorgestellte Kunde darf kein aktuelles oder ehemaliges Mitglied von Herd sein.
  • Der vorgestellte Kunde hat innerhalb der letzten 90 Tage nicht mit Herd über ein Event oder andere Methoden Kontakt aufgenommen oder wurde bereits durch eine dritte Partei empfohlen.
  • Der vorgestellte Kunde ist keine Unterfirma, Muttergesellschaft, Angestellte oder irgendwie mit Ihnen verbunden.

Weiters ist die Vermittlerin nur befähigt eine Provision zu erhalten, wenn die Vermittlerin den Kunden bei der Suche nach einer Produktionsstätte, sowie Herd bei den Verhandlungen mit diesem Kunden unterstützt. Herd kann eine schriftliche Bestätigung über die Befugnis der Vertretung des Kunden, im zuvor beschriebenen Belangen, von Ihnen verlangen.

C. Abwicklungsprozess

Einreichung eines Kontakts

Wenn Sie einen Kontakt empfehlen möchten, dann schreiben Sie einfach eine Email an hallo@herd.wien. Folgende Informationen sollten bei der Einreichung auf jeden Fall dabei sein:

  • Den vollständigen Namen des vorgestellten Kunden.
  • Die vollständigen Kontaktdaten des vorgestellten Kunden – inklusive Telefonnummer und Emailadresse.
  • Eine Beschreibung des Vorhabens und Anforderungen des Kunden

Jeder Kunde kann nur einmal vorgestellt werden. Unvollständige Vorstellungen sind ungültig und geben kein Recht auf eine Provision.

Vor der Einreichung müssen Sie sicherstellen, dass die vorgestellte Kundin Ihnen das Einverständnis erteilt hat sie bei uns vorzustellen und Sie müssen in gutem Glauben sein, dass dieser Kunde die Absicht hat ein Mitglied bei Herd zu werden.

Sollte ein Kunde von mehreren Vermittlern vorgestellt werden, dann zahlt Herd nur eine Provision an den Vermittler, der zuerst eingereicht hat.

Kontakt mit der vorgestellten Kundin

Nach einer vollständigen Einreichung nimmt Herd Kontakt mit dem vorgestellten Kunden auf.

Wenn Sie unsere AGBs akzeptieren, dann bestätigen Sie auch, dass Sie das Recht dazu haben die Kontaktinformationen ihres vorgestellten Kunden im Rahmen des Empfehlungsprogramms an Herd weiterzuleiten.

Die vorgestellte Kundin hat die Möglichkeit Herd darüber zu informieren, dass sie nach keiner Herd Mitgliedschaft sucht und/oder Sie keine Berechtigung haben sie bei der Suche zu vertreten. Sollten wir erfahren, dass einer dieser Fälle zutrifft, dann steht Ihnen keine Provision für diesen vorgestellten Kunden zu und Herd behält sich das Recht vor Sie vom Empfehlungsprogramm auszuschließen.

Unter keinen Umständen sind Sie berechtigt sich als Vertretung für Herd oder die Leistungen von Herd zu präsentieren oder Zugeständnisse zu Vertragsbedingungen und Mitgliedschaftspaketen von Herd zu machen, ohne dies vorher mit uns schriftlich abgestimmt zu haben. Sie halten Herd, deren Angestellte, Gesellschafter und andere verbundene Parteien schad- und klaglos in Bezug auf Verlust, Kosten, Schäden, Ansprüche, Gerichtsverfahren, Haftungen und Ähnliches, die aus dem Bruch des vorherigen Absatzes entstehen.

Alle Informationen zu Angeboten und Mitgliedschaftsverträgen sowie Paketen von vorgestellten Kunden oder empfohlenen Kunden sind vertrauliche Informationen und dürfen ohne die schriftliche Zusage von Herd nicht an eine dritte Partei weitergegeben werden.

Kontaktinformationen

Sie bestätigen, dass alle Informationen, die Sie uns weiterleiten immer vollständig, korrekt und aktuell sind. 

D. Provision und Bezahlung

Damit Sie das Recht auf eine Provision im Rahmen des Herd Empfehlungsprogramms haben müssen Sie aktuell berechtigt sein die vorgestellte Kundin zu vertreten und es darf kein anderer Vermittler für den selben vorgestellten Kunden eine Provision beantragen.

Die Summe für die Provision berechnet sich wie folgt:

Vermittelte Mitglieschaft Provision Vermittler*in Bonus neue Kund*in
New Kid on the Herd 100 € 100 €
Go Pro 150 € 150 €
Teilzeit 250 € 250 €
Vollzeit 500 € 500 €
All In 1000 € 1000 €

Alle Beträge sind netto.

Überbezahlung

Sollte Herd aus irgendeinem Grund eine Provision überbezahlen – die originale Provisionssumme abzüglich der angepassten Provisionssumme -, dann muss der Vermittler diese sofort zurücküberweisen. Sollten Sie den überschüssigen Betrag nicht sofort Rücküberweisen, wird Herd eventuelle zukünftige Zahlungen zurückhalten und behält sich das Recht vor Sie vom Empfehlungsprogramm auszuschließen. Dieses Recht gilt zuzüglich zu allen weiteren Rechtsmitteln, die Herd zur Verfügung stehen.

Überbezahlung kann auf Grund der folgenden Situationen entstehen:

  • vorzeitige Kündigung einer Mitgliedschaft
  • vorzeitige Reduktion des abgeschlossenen Mitgliedspakets auf ein günstigeres Paket
  • Rechenfehler
  • betrügerische Absichten
  • Abzüge
  • Konkursverfahren

Wiederkehrende Kunden

Sollte eine empfohlene Kundin ihre Mitgliedschaft kündigen und danach wieder eine neue Mitgliedschaft bei Herd unterzeichnen, dann ist der Vermittler nicht ein 2. Mal für eine Provision berechtigt.

Bezahlung

Provisionen werden immer mit den aktuellen Mitgliedschaftsgebühren von passenden Vermittler*innen gegengerechnet und am Monatsende abgegolten.

Durch Zustimmung zu diesen Richtlinien akzeptieren Sie, dass Herd automatisch die von Ihnen angegebenen Bankdaten verwendet. Sie bestätigen hiermit, dass diese Art der Rechnungslegung für Sie in Ordnung ist. Sollten Sie eine derartige Rechnung nicht erhalten, dann wenden Sie sich bitte an hallo@herd.wien.

Alle Anfragen und Beanstandungen zur Bezahlung müssen schriftlich an hallo@herd.wien gesendet werden.

E. Disqualifikationen und Verwarnungen

Vermittler die den AGBs von Herd zuwider handeln erhalten entweder eine Verwarnung oder werden vom Empfehlungsprogramm disqualifiziert. Während ein Vermittler mit einer Verwarnung noch immer die Möglichkeit hat am Programm teilzunehmen, kann ein disqualifizierter Vermittler keine Kunden im Rahmen des Empfehlungsprogramms empfehlen.

Verwarnungen

Vermittler werden verwarnt wenn:

  • ein empfohlener Kunde seine Rechnungen bei Herd nicht fristgerecht begleicht.
  • der Vermittler eine etwaige Überbezahlung durch Herd nicht innerhalb von 30 Tage zurücküberweist.

Hat eine Vermittlerin eine Verwarnung erhalten, hält Herd alle weiteren Zahlungen gegenüber der Vermittlerin zurück bis sie die Überbezahlung oder der empfohlene Kunde seine Rechnungen beglichen hat. Herd hat das Recht überbezahlte Beträge mit zukünftigen Provision von Vermittlern gegen zu verrechnen.

Disqualifikationen

Verwarnungen führen nach dem Ermessen von Herd zu einer Disqualifikation. Weiters führen auch diese, nicht abschließend, angeführten Punkte ebenfalls zu einer Disqualifikation:

  • Vorstellen von falschen Kontakten
  • Übermittlung von falschen Informationen (Kontaktdaten, etc.)
  • fälschliche Behauptung darüber, dass der Vermittler berechtigt ist den vorgestellten Kunden zu vertreten.
  • das Empfehlen eines Kunden, mit welchem die Vermittlerin verbunden ist (Tochter oder Muttergesellschaft, Mitarbeiter, etc.)
  • betrügerische Aktivitäten
  • Nichteinhaltung der AGBs

Alle Verwarnungen und Disqualifikationen werden komplett im Ermessen von Herd vergeben.

F. Weitere Bedingungen

Herd besitzt alle Rechte für die Marke Herd, alle Herd Dienstleistungen und Produkte, sowie Material, welches von Herd zur Verfügung gestellt wird.

Kündigung

Herd kann diese AGBs und das Programm mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich ohne Begründung kündigen. Diese AGBs können auch innerhalb von 15 Tagen aufgelöst werden, wenn der Vermittler die Regeln bricht und innerhalb von 15 Tagen die Fehler nicht richtig stellt.

Nach der Kündigung oder Ablauf der ABGs muss der Vermittler umgehend mit der Werbung für Herd und Herd Produkten aufhören und alle damit verbundenen Materialien zu Herd zurückschicken oder vernichten. Herd darf die eigenen Produkte an Dritte weiter anbieten und ist nur verpflichtet Provisionen für vermittelte Kunden zu bezahlen, welche vor der Vertragsauflösung vermittelt wurden (sofern das vermittelte Mitglied auch weiterhin seine Rechnungen bezahlt). Hat der Vermittler den Vertrag gebrochen, dann hat er kein Anrecht auf Provisionen.

Sollte eine oder mehrere dieser Regelungen ungültig sein, betrifft dies nicht die Gültigkeit der restlichen AGBs.

Herd Marke und Material

Die Vermittler dürfen keine Materialien über Herd oder Herd Produkte verteilen, außer diese wurden durch Herd schriftlich abgesegnet – auch dann dürfen diese nur in der abgestimmten Form verwendet werden.

Übertragen von persönlichen Daten

Sie akzeptieren, dass wir persönliche Informationen an unser Personal, Berater, Subunternehmer, unabhängige Berater und andere Dritte involvierte Parteien für die Zwecke dieses Programms teilen.

Die Rechte, die sich aus diesem Vertrag ergeben, sind nicht übertragbar und können nicht abgegeben werden ohne vorher von Herd schriftlich bestätigt zu werden. Herd kann diese Regeln wiederum frei, ohne extra Zustimmung durch die Vermittlerin, an eine dritte Partei übertragen.

Der Gerichtsstand für diese Vereinbarung ist Wien.