Allgemeine Geschäftsbedingungen der herd AON GmbH

  • 1. GELTUNGSBEREICH
  • Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge auch „AGB“ oder „Geschäftsbedingungen“ genannt) sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der HERD AON GmbH, FN 471651 f, Gudrunstraße 11/6B, 1100 Wien, Österreich (im Folgenden auch „HERD“) und jedem ihrer Vertragspartner (in der Folge auch „Vertragspartner“ oder „Mitglied“ genannt). Sie gelten, soweit rechtlich zulässig, auch für Dritte, die vom Mitglied in die Räumlichkeiten der HERD eingeladen werden und die von HERD zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Dienstleistungen nutzen. Das Mitglied haftet in diesem Fall gegenüber HERD für die Handlungen des Dritten wie für seine eigenen.
    1. Die folgenden Pflichten gelten für das Mitglied sowie alle seine/ihre MitarbeiterInnen und Gäste.
  • HERD erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen HERD und den Vertragspartnern, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Sonstige Vereinbarungen, Abweichungen, Ergänzungen bedürfen vorab jeweils der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von HERD. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

 

  • 2. VERTRAG
  • Ein Vertrag zwischen HERD und dem jeweiligen Vertragspartner kommt ausschließlich dadurch zustande, dass ein durch HERD schriftlich gestelltes Vertragsanbot durch den jeweiligen Vertragspartner durch dessen Unterfertigung schriftlich angenommen wird. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Zustandekommen des Vertrages ist in jedem Fall der Zugang des durch beide Parteien unterfertigten Vertragsangebots bei HERD.
  • Der Umfang der durch HERD zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrags-angebot und einer allenfalls darin enthaltenen Leistungsbeschreibung. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch HERD.
  • Alle Tarifangaben verstehen sich exklusive Umsatzsteuer (falls anwendbar).
  • Für den Fall, dass der Vertragspartner innerhalb eines Monats der geänderten Leistungs-beschreibung nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht, gilt die geänderte Leistungsbeschreibung als zwischen den Parteien vereinbart. Im Falle des Widerspruchs gilt die bisherige Leistungsbeschreibung fort.
  • Der Vertragspartner ist nicht berechtigt Infrastruktur oder Teile der Mitgliedschaft an Dritte weiterzuvermieten oder verkaufen.

 

  • 3. LEISTUNGSBESCHREIBUNG
  • Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von HERD ist die Bereitstellung von Produktionsinfrastruktur für Lebensmittel, entsprechenden Umkleideräumen und sanitären Anlagen.
  • HERD garantiert dem Mitglied eine den rechtlichen Bestimmungen entsprechende Produktionsinfrastruktur zur Lebensmittelverarbeitung. Dies beinhaltet eine aufrechte Betriebsanlagengenehmigung, eine entsprechende Reinigung der Infrastruktur, ein Schädlingsmonitoring und die Bereitstellung von Reinigungsmitteln laut eines HACCP-Konzepts, damit die Mitglieder eine gute Hygienepraxis am Standort umsetzen können.
  • Explizit nicht im Leistungsspektrum von HERD sind folgende Punkte:
    1. HERD übernimmt keine Verantwortung für Hygienemaßnahmen, die die spezifischen Produktionsprozesse der einzelnen Mitglieder betreffen und außerhalb des Leistungsspektrums von HERD liegen. Darüber hinaus kann keine Gewährleistung für das Auftreten von Kreuzkontaminationen gegeben werden. Hier sind vor allem die einzelnen Mitglieder selbst gefordert, durch einen verantwortungsvollen Umgang die Basis für ein gemeinsames Arbeiten zu legen.
  • Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass HERD mit entsprechendem Aushang eine Videoüberwachunginstalliert hat, die zur Gewährleistung der bestmöglichen Nutzungsbedingungen, der Sicherheit der Mitglieder, sowie dem Schutz des persönlichen Eigentums und der Infrastruktur beiträgt.
  • Die Lagerung am Herd Gelände ist nur innerhalb von gebuchten Lagerpaketen erlaubt oder Bedarf einer schriftlichen Bestätigung von Herd. Bei ungenehmigter Lagerung des Mitglieds darf Herd die Lagerkosten für das volle Kalender Monat oder etwaige Mehrkosten für das Beseitigen der Ware verrechnen.

 

  • 4. PFLICHTEN DER MITGLIEDER
  • Herd Mitglieder und Besucher sind verpflichtet alle Arbeitsflächen besenrein und nach den Standards der guten Hygienepraxis zu hinterlassen, damit die nächste Person direkt danach mit einer hygienesicheren Lebensmittelverarbeitung starten kann. Wird dies nicht eingehalten, dann behält sich die Herd AON GmbH vor auf Kosten des Verursachers der Verunreinigung die Reinigung zu veranlassen.
  • Die Reinigung von gemieteten Trockenlagerflächen oder Lagerfläche im Keller obliegt dem Mitglied selbst. Herd AON GmbH übernimmt hierfür keine Haftung oder Reinigung.
  • Der durch HERD zur Verfügung gestellte Arbeitsplatz darf von dem Mitglied ausschließlich zu Arbeitszwecken verwendet werden. Im Rahmen der Nutzung des Arbeitsplatzes bei HERD, verpflichtet sich das Mitglied die in Österreich geltenden rechtlichen Vorgaben zu Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln einzuhalten. Dies beinhaltet vor allem die Vorgaben in „Lebensmittelhygiene: Österreichische Leitlinien“ (abrufbar unter: https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/lebensmittelgewerbe/lebensmittelhygiene-leitlinien.htmloder als Kopiervorlage beim Küchenmanager zu erhalten).
  • Das Mitglied hat die zur Verfügung gestellten Ressourcen möglichst schonend zu verwenden. Eine Veränderung des zur Verfügung gestellten Arbeitsplatzes hinsichtlich Aufbaus bzw. dessen Ausstattung und sonstiger Ausstattungen der HERD Infrastruktur durch das Mitglied bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch HERD.
  • Das Mitglied verpflichtet sich ferner alles zu unterlassen, was die Nutzung der HERD Infrastruktur durch andere Mitglieder beeinträchtigt oder anderen Mitgliedern, HERD, der Einrichtung oder dem Gebäude Schaden zufügt, zu Belästigungen anderer Mitglieder, welcher Art auch immer (zum Beispiel durch Lärm oder unprofessionelles Verhalten), oder zur Erhöhung von Versicherungsprämien führt.
  • Das Mitglied hat die Substanz schonende Verwendung der Infrastruktur durch alle MitarbeiterInnen sicherzustellen und Strom und Wasser schonend zu verwenden. Die Verwendung elektronischer Geräte, die für die Lebensmittelproduktion bestimmt sind, dürfen ausschließlich in den für die Lebensmittelproduktion vorgesehenen Räumlichkeiten verwendet werden. Die Benutzung sonstiger elektronische Geräte (Computer, Tablets, Mobiltelefone) ist auf das Büro und den Aufenthaltsraum beschränkt, wenn Sie nicht explizit für den Produktionsprozess verwendet werden. Das Mitglied hat für die Versicherung ihres Eigentums, ihrer MitarbeiterInnen sowie der von ihr in die Räumlichkeiten von HERD eingeladenen Personen selbst zu sorgen.
  • Sämtliche Schlüssel und sonstige Zugangsvorrichtungen sind Eigentum von HERD. Das Mitglied ist nicht befugt, davon Duplikate anfertigen zu lassen oder Schlüssel an Dritte zu überlassen. Im Falle des Verlusts von Schlüsseln hat das Mitglied HERD unverzüglich zu informieren. Das Mitglied haftet in vollem Umfang für alle Aufwendungen, die aufgrund eines Diebstahls, Verlusts oder eines Ersatzes von Schlüsseln erforderlich werden.
  • Das Mitglied ist verpflichtet, persönliche Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. HERD übernimmt keine Haftung für den Missbrauch solcher Passwörter oder Kennungen.
  • Jedem Mitglied ist es untersagt, die Rechte Dritter, insbesondere Immaterialgüterrechte, zu verletzen oder Dritte sonst zu beeinträchtigen. Das Mitglied wird bei einer Verletzung HERD zur Gänze schad- und klaglos halten. Der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger Handlungen, wie z.B. die Verwendung nicht genehmigter Lebensmittel oder Produktionsverfahren oder die Beschäftigung von Personen ohne gültige Anmeldung bei der österreichischen Sozialversicherung ist untersagt. Dem Mitglied ist es insbesondere auch untersagt, falsche oder irreführende Angaben über HERD selbst oder das Mitglieder- bzw. Partnersystem zu machen.
  • Sämtliche Werbe-, Schulungs- und Filmmaterialien sowie Software von HERD sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung durch HERD weder ganz noch in Auszügen vervielfältigt oder verbreitet werden. Auch die Verwendung der Marken von HERD ist nur im vertraglichen Rahmen gestattet und darüber hinaus nur mit ausdrücklicher Einwilligung für den Einzelfall erlaubt. So dürfen Mitglieder ohne vorherige ausdrückliche, schriftliche Genehmigung beispielsweise kein eigenes Material, Internetseiten, Domains oder Anzeigen erstellen, anmelden, verwenden oder veröffentlichen, die den Namen „HERD“, das HERD-Logo oder ein anderes Kennzeichen von HERD tragen bzw. beinhalten. Stillschweigen gilt nicht als Zustimmung durch HERD.
  • Das Mitglied erkennt das ausschließliche Urheberrecht sowie die Marken und andere mit HERD in Verbindung stehende geistige Eigentumsrechte an.
  • Bei Verlassen des Arbeitsplatzes hat das Mitglied diesen in einen reinen Zustand zu versetzen und insbesondere sämtliche genutzten Geräte und eingebrachten Gegenstände zu entfernen. Verlässt das Mitglied die von HERD als Letzter, so hat er/sie dafür zu sorgen, dass sämtliche Türen ordnungsgemäß versperrt, sämtliche Fenster geschlossen und das Licht sowie sämtliche sonstigen elektronischen Geräte abgeschaltet sind.
  • Das Mitglied verpflichtet sich, die „Hausregeln“ zu beachten und einzuhalten.

 

  • 5. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
  • Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet HERD soweit gesetzlich zulässig lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln durch HERD, seiner gesetzlichen Vertreter oder sonstiger MitarbeiterInnen oder sonstiger GehilfenInnen beruht. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist gänzlich ausgeschlossen. HERD haftet gegenüber dem Mitglied insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder Einkommen, den Verlust von Daten, Dokumenten oder Dateien jeglicher Art, für Ansprüche Dritter, mittelbare oder indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden sowie für Reputationsschäden.
  • Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, in jedem Fall auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden, jedenfalls aber auf einen Betrag von maximal dem dreifachen des durch das Mitglied zu zahlenden monatlichen Entgelts beschränkt.
  • HERD übernimmt keinerlei Verantwortung für die Sicherheit und Datensicherheit seines Netzwerks (oder der Verbindung zum Internet). Das Mitglied hat diesbezüglich selbst für die entsprechende Datensicherheit seines Computers und der Internetverbindung zu sorgen. HERD übernimmt weiters keine Verantwortung dafür, dass die Netzwerk- und Internetkapazität ausreichend ist oder zu jeder Zeit ohne Unterbrechung zur Verfügung steht.
  • Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
  • Sollte aufgrund eines durch HERD grob fahrlässigen oder vorsätzlichen verschuldeten Umstands nur eine deutlich eingeschränkte Nutzung der Grundinfrastruktur möglich sein, so hat das Mitglied das Recht zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages. Geringfügige Einschränkungen berechtigen nicht zu einer vorzeitigen Kündigung.
  • Das Mitglied haftet nicht für durch Behörden festgestellte Mängel an der Betriebsanlage der Küche, sofern diese nicht durch ihr persönliches verschulden entstanden sind.
  • Beim Auslösen des Feueralarms ist das Mitglied verpflichtet die Kosten selbst zu tragen, sofern die Auslösung fahrlässig oder schuldhaft durch diesen hervorgerufen wurde.

 

  • 6. AUFRECHNUNG UND ABTRETUNGSVERBOT
  • HERD ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berechtigt.
  • Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit Forderungen, die ihm gegenüber HERD zustehen, mit gegenüber Ansprüchen von HERD ganz oder teilweise aufzurechnen.
  • Der Vertragspartner ist ferner nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von HERD ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder zu übertragen.
    1. Dies betrifft auch den Fall, dass die Vertragspartnerin die Produktion mit einem anderen Vertragspartner teilt und intern abrechnet. Jede Unternehmung braucht eine eigene Mitgliedschaft. Beispiel: Firma A hat einen Vertrag mit Herd. Firma B nicht. Firma A produziert für Firma B und lässt in Rahmen dieser Kooperation Firma B regelmäßig die Küche betreten, Lagerflächen oder Produktionsflächen nutzen. In behält sich Herd das Recht die Mitgliedschaft des Mitglieds sofort aufzulösen.
  • 7. DATENSCHUTZ
  • HERD verwendet die von dem Vertragspartner mitgeteilten Daten (Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung) gemäß den Bestimmungen des österreichischen Datenschutzrechts.
  • Der Vertragspartner stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Vertragspartners, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Vertragspartners sowie für eigene Werbezwecke von HERD, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Vertragspartner bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Vertragspartner ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
  • Um die hygienerechtliche Dokumentation der Arbeitsprozesse innerhalb der Räumlichkeiten von HERD zu gewährleisten, sind in den allgemein zugänglichen Bereichen zur Lebensmittelproduktion Kameras installiert. Das Mitglied erklärt sich einverstanden, dass HERD diese Aufnahmen für 72 Stunden speichert und diese bei unklaren Situation gegenüber externen Kontrollinstitutionen (Marktamt, Arbeitsinspektorat u. Ä.) zur besseren Nachvollziehbarkeit auswertet. Das Mitglied verpflichtet sich darüber hinaus, alle MitarbeiterInnen, die in den Räumlichkeiten von HERD tätig werden, über diese Maßnahme zu informieren. Auf Aufforderung von HERD muss das Mitglied einen entsprechenden Nachweis dazu vorlegen.

 

  • 8. VERTRAULICHKEIT
  • Die Parteien werden sämtliche persönlichen, geschäftlichen, finanziellen und sonstigen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, welche Ihnen im Laufe der Vertragsbeziehung zur Kenntnis gelangen, streng vertraulich behandeln und gegenüber Dritten nicht offen legen es sei denn, dass sie (i) aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen, oder (ii) rechtskräftiger gerichtlicher oder verwaltungsbehördliche Anordnung zu einer solchen Offenlegung verpflichtet sind oder (iii) die entsprechende Information bereits öffentlich bekannt ist.

 

  • 9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
  • HERD ist zu einer Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sämtlicher Unterlagen zu jeder Zeit berechtigt. HERD wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der HERD Vertragspartner hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, so werden sie Bestandteil des Vertrags. Im Falle des Widerspruchs ist HERD berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, in dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
  • Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen und des Vertrags der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  • Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein. Vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am Nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.
  • Soweit in diesen AGB bzw. im jeweiligen Einzelvertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

 

HAUSREGELN

Grundsätzlich sind im ganzen Gebäude die bekannten HACCP Regeln einzuhalten. 

  1. Vor dem Kochen, während des Kochens – wenn etwa Fleisch oder Fisch mit den Händen angefasst wurde – und vor dem Essen: gründliches Händewaschen und Hände desinfizieren nicht vergessen.
  2. Niemals auf Essen niesen oder husten. Kranke Personen sollten nicht in der Küche stehen.
  3. In der Produktion immer eine Kopfbedeckung tragen. Lange Haare vor dem Kochen zusammenbinden, so bleiben Augen und Essen frei von Haaren.
  4. Immer saubere Arbeitskleidung tragen, um keine Keime auf Lebensmittel zu übertragen. Rutschfeste Schuhe, Kochjacke, Kochhose, Haarnetz oder saubere Kappe und eine Schürze sollte jeder mitbringen.
  5. Kleine Wunden an den Händen sauber verbinden. Verletzungen können vorkommen und sollten hygienisch behandelt werden.
  6. Obst und Gemüse immer waschen. Messer und Unterlagen für Fleisch und Fisch ebenfalls nach jeder Benutzung gründlich abwaschen, damit sich keine Bakterien ansammeln.
  7. Vorkosten nur mit einem sauberen Besteck. Fisch, Fleisch oder Eier nur probieren, wenn es fertig gebacken oder gebraten ist.
  8. Arbeitsplatz sauber halten und aufräumen, sobald eine Aufgabe erledigt ist. Der Arbeitsplatz ist sauber zu hinterlassen.
  9. Glasflaschen wenn möglich vermeiden, ansonsten gleich nach Verwendung entsorgen oder verräumen.
  10. Alle Geräte müssen nach ihrer Verwendung gereinigt und wieder an ihren richtigen Platz wieder zurückgebracht werden. 
  11. Keine Gegenstände in der Küche herumliegen lassen. Die Küche soll so hinterlassen werden, wie sie vorgefunden wurde. 
  12. Arbeitszeiten bei Nexodus eintragen, falls man vergisst sich einzutragen, bitte eine Nachricht an Stefan schicken. 
  13. Wenn Geräte kaputt gemacht werden oder sie defekt sind, immer sofort im Büro Bescheid geben. Damit wird sichergestellt, dass das Gerät schnellstmöglich repariert oder ausgetauscht wird. 
  14. Private Gegenstände und Bekleidung in der Garderobe in den Spind geben und nicht im Pausenraum oder in der Küche liegen lassen. 
  15. Servierwagen, Rollwagen und Gitterwagen immer zurück zu den vorhergesehenen Parkflächen bringen. 
  16. Im Eingangsbereich dürfen nur Sachen gelagert werden, die am nächsten Tag von den Lieferanten wieder mitgenommen werden. 
  17. Im Tages Kühlhaus dürfen nur angelieferte Lebensmittellieferungen stehen, die auch am selben Tag wieder verräumt werden. 
  18. Besen, Schrubber, Wasserschieber und Kehrset müssen wieder an die vorgesehenen Wandhalterungen angebracht werden. 
  19. Lichter in den Kellerräumen, Garderoben, Toiletten sowie in der Küche  auch immer wieder abdrehen. In der Küche gilt, wer als letztes geht, dreht das Licht ab!
  20. Die Schiebetüre sollte immer geschlossen bleiben. 
  21. Diebstahl wird mit Hausverbot bestraft, gegebenenfalls auch zur Anzeige gebracht.
  22. Der Müll muss korrekt getrennt und nach unserer Müllordnung entsorgt werden. Holzkisten und Plastikkisten werden an den Lieferanten zurückgeschickt oder am Müllplatz entsorgt. Informationen dazu befinden sich hier.